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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag zuletzt aktualisiert Dezember 2019

A Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

B Vertragsabschluss, -partner und -verjährung

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den Beherbergungszwecken ist nicht gestattet. Ausnahmsweise erteilt das Hotel auf Anfrage eine schriftliche Zustimmung.Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt und nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel möglich. Liegt eine schriftliche Vereinbarung für den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken vor, dann kann das Hotel 12,00 € pro Person Tellergeld für den Speisenverzehr und 12,00 € pro Person Korkgeld für den Getränkeverzehr berechnen.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren.

C Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Der Mieter hat zu diesem Zweck gegebenenfalls eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  4. Die vereinbarten Zimmerpreise schließen, wenn nicht anders gekennzeichnet, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so wird der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, angehoben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
  5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Rechnung gilt als spätestens drei Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann.
  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, vom Mieter eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Mieters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

D Rücktritt des Kunden (i. S. v. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)

  1. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels besteht auf gebuchte Folgeleistungen kein Anspruch. Bei Nichterscheinen, vorzeitigem Check-out oder fehlender Zustimmung für eine Vertragsaufhebung seitens des Hotels, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte vollständige Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
  2. Sofern nicht anders zwischen Kunde und Hotel schriftlich vereinbart, gilt:
    1. Eine kostenfreie, kurzfristige Stornierung von Einzelbuchungen ist bis 48 Stunden vor Anreisetermin möglich. Nach Ablauf der Stornierungsfrist werden 90 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises bei Übernachtung mit Frühstück und sonstige gebuchte Leistungen berechnet. Bei Nichtanreise ohne Stornierung der gebuchten Leistungen besteht auf gebuchte Folgenächte oder -leistungen kein Anspruch. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung der gebuchten Leistungen oder vorzeitigem Check-out werden 100 % der gebuchten Leistungen berechnet. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1, Satz 3 vorliegt.
    2. Eine kostenfreie Stornierung von Einzelbuchungen zu Messezeiten ist nur bis 14 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich möglich. Es gelten weiterhin die Regelungen aus Nummer Satz 2 ff.
    3. Eine kostenfreie Stornierung von Gruppenbuchungen (Gruppen von 5–9 Personen) ist nur bis 14 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich möglich. Es gelten weiterhin die Regelungen aus Nummer 2.1, Satz 2 ff. Diese Regelung gilt auch für die Stornierung einzelner Buchungen aus der Gruppenbuchung. Der Kunde hat das Recht, 10 % der Übernachtungsgäste bis 48 Stunden vor Anreisetermin einmalig kostenfrei zu stornieren.
    4. Eine kostenfreie Stornierung von Gruppenbuchungen (Gruppen von 5–9 Personen) zu Messezeiten ist nur bis 35 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich möglich. Bei Stornierung ab 35 Tagen vor Anreisedatum werden 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 28 Tagen vor Anreisedatum werden 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Es gelten weiterhin die Regelungen aus Nummer 2.1, Satz 2 ff. Diese Regelung gilt auch für die Stornierung einzelner Buchungen aus der Gruppenbuchung. Der Kunde hat das Recht, 10 % der Übernachtungsgäste bis 48 Stunden vor Anreisetermin einmalig kostenfrei zu stornieren.
    5. Eine kostenfreie Stornierung von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) ist nur bis 35 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich möglich. Bei Stornierung ab 35 Tagen vor Anreisedatum werden 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 28 Tagen vor Anreisedatum werden 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 14 Tagen vor Anreise werden 90 % des vereinbarten Überachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Es gelten weiterhin die Regelungen aus Nummer 2.1, Satz 2 ff. Diese Regelung gilt auch für die Stornierung einzelner Buchungen aus der Gruppenbuchung. Der Kunde hat das Recht, 10 % der Übernachtungsgäste bis 48 Stunden vor Anreisetermin einmalig kostenfrei zu stornieren.
    6. Eine kostenfreie Stornierung von Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) zu Messezeiten ist nur bis 56 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich möglich. Bei Stornierung ab 56 Tagen vor Anreisedatum werden 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 35 Tagen vor Anreisedatum werden 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 14 Tagen vor Anreise werden 90 % des vereinbarten Überachtungspreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt. Es gelten weiterhin die Regelungen aus Nummer 2.1, Satz 2 ff. Diese Regelung gilt auch für die Stornierung einzelner Buchungen aus der Gruppenbuchung. Der Kunde hat das Recht, 10 % der Übernachtungsgäste bis 48 Stunden vor Anreisetermin einmalig kostenfrei zu stornieren.
  3.  Bei Gruppenbuchungen ist der Kunde/Vertragspartner dazu verpflichtet, dem Hotel bis 5 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Mitteilung der Teilnehmerliste nicht rechtzeitig, kann das Hotel keine vereinbarte Zimmerverteilung garantieren.

E Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel C, Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls. – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Klausel A, Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

F Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Das Hotel behält sich das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung als Tagespreis bis 16 Uhr 60 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100 % des vollen Listenpreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
  5. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Mieter nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Die dafür dem Nutzer entstehenden Kosten werden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.Bei den Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Wenn gegen das Rauchverbot verstoßen wird, kann das Hotel für den erhöhten Reinigungsaufwand mindestens 250 € in Rechnung stellen sowie eventuelle Einsatzkosten der Feuerwehr. Für entstandene Schäden bei Zuwiderhandlung oder für sonstige entstandene Schäden haftet der Gast (Reinigung der Vorhänge und Teppiche, Streichen der Wände usw.).
  6. Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.

G Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für mitgebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nicht. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels oder in Konferenzräumen hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einem erkennbar berechtigten Angestellten des Hotels in Obhut genommen werden. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen. Der Haftungsumfang des Hotels ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Beschädigungen oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien auf maximal 800 € beschränkt. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn der Mieter nicht umgehend nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel schriftlich Anzeige erstattet.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalten haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  6. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Das Hotel bewahrt Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden Sachen, sofern ein erkennbarer Wert vorliegt, zur Versteigerung für einen guten Zweck freigegeben.

H Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.